Netzsperren-Wirrwarr beenden – Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Berlin –

Netzsperren-Wirrwarr beenden – Zugangserschwerungsgesetz aufheben

Anlaesslich der heutigen Unterzeichnung des Netzsperren-Gesetzes durch Bundespraesident Horst Koehler erklaeren der Stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz der medienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Martin Doermann und der SPD-Bundestagsabgeordnete Lars
Klingbeil:

Das rechtliche und politische Wirrwarr innerhalb der Koalition um das Zugangserschwerungsgesetz muss ein Ende haben. Nachdem Union und FDP in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf die Sperren eine faktische Aussetzung des Gesetzes fuer ein Jahr vereinbart haben, hat Bundespraesident Horst Koehler das Gesetz jetzt unterzeichnet, so dass es in vollem Umfang in Kraft treten wird.

Nun sind gesetzliche Schritte notwendig, um die von vielen Seiten geforderte Rechtssicherheit herzustellen. Statt einer rechtlich unhaltbaren Aussetzung des Gesetzes durch die Bundesregierung wird die SPD-Fraktion in der kommenden Woche ein Gesetz in den Bundestag einbringen, um das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben und somit Internetsperren die rechtliche Grundlage zu entziehen. Gleichzeitig fordern wir die Aufhebung der einschlaegigen BKA-Vertraege, durch die bereits die Sperrinfrastruktur weitgehend aufgebaut wurde.

Es hat sich fraktionsuebergreifend die Erkenntnis durchgesetzt, dass Internetsperren wenig effektiv, ungenau und technisch ohne grossen Aufwand zu umgehen sind. Sie leisten somit keinen wesentlichen Beitrag zur Bekaempfung der Kinderpornographie und schaffen zudem eine Infrastruktur, die von vielen zu Recht mit Sorge gesehen wird. Deshalb wollen wir eine politisch vertretbare und juristisch tragbare Loesung. Das Prinzip “Loeschen statt Sperren” ist richtig und kann schon jetzt auf der Grundlage des bislang geltenden Rechts konsequent angewandt werden. Ein symbolisches Loeschgesetz, wie es die Regierungskoalition offensichtlich plant, ist somit nicht notwendig.

Gleichzeitig muessen wir zur Bekaempfung der Verbreitung von sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen im Internet die technische und personelle Ausstattung der Polizeibehoerden verbessern. Darueber hinaus sind die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit auf nationaler und insbesondere auf internationaler Ebene erforderlich. Auch gilt es, die Praevention zu verbessern. Das in Deutschland einmalige Praeventionsprojekt an der Berliner Charité ist vorbildlich, es fehlt aber an regionalen Praeventionsprogrammen und Anlaufstellen. Diese gilt es auszubauen und rechtlich abzusichern.

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